Spendenabsetzbarkeit

Ihre Spende an Mary‘s Meals ist steuerlich absetzbar

Spendenbegünstigung für Mary’s Meals

Seit 22. Oktober 2014 verfügt Mary’s Meals Österreich über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid! Das heißt Sie können  Ihre Spende an Mary’s Meals Österreich beim Finanzamt geltend machen. Für Privatpersonen sind jeweils 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte abziehbar.  Unternehmensspenden sind mit 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres begrenzt. Spenden aus dem Betriebsvermögen sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen (Zahlschein). Mary’s Meals Registrierungsnummer: SO 2488

Infos des Bundesministeriums für Finanzen zur Spendenabsetzbarkeit ab 2017

Spendenabsetzbarkeit ab 2017

Was ändert sich ab 2017?

Spenden, die Sie ab dem Jahr 2017 getätigt haben, müssen Sie nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Die Spenden sind, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie  Ihr Geburtsdatum bekannt geben!

Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Was muss ich beitragen?

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben!  Wenn Sie einen Doppelnamen haben und dieser ist auf Ihrem Meldezettel so geschrieben ist, geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Welche Vorteile habe ich dadurch?

Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.

Wie kann ich Ihnen mein Geburtsdatum und meine Zustimmung zur Anmeldung zukommen lassen?

Bitte wenden Sie sich an unser Büro oder führen Sie Ihr Geburtsdatum bei Ihrer Spende an.

Verein: „Mary’s Meals – Schulernährung für hungernde Kinder“
Steinbauergasse 15/24
1120 Wien, Österreich

E-Mail: buero(a)marysmeals.at
Tel: +43 664 88933572

Warum braucht Marys Meals mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigen wir zur Weiterleitung an das Finanzamt Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Wenn ich meinen Vor- und Zunamen, sowie mein Geburtsdatum bereits bekannt gegeben habe – muss ich noch etwas tun?

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme bis spätestens Ende Februar des Folgejahres ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.

Werden Sie Teil der Mary’s Meals Familie und helfen Sie uns, dem nächsten Kind eine nahrhafte tägliche Mahlzeit in der Schule bereitzustellen.